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2. Auflage unseres Jahresberichts, einer Referenzpublikation im rechtsökonomischen Bereich, die zur Bildung einer fundierten Meinung zu hochaktuellen Themen beiträgt, analysiert mit äußerster Strenge, Solidität und Weitsicht.
13 Artikel von höchster Qualität von Experten in jedem analysierten Thema.
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Zusammenfassung
Das Gesetz 29/2015 vom 30. Juli über die internationale rechtliche Zusammenarbeit in Zivilsachen schließt nach dem diesbezüglichen Mandat von LEC 1/2000 eine wichtige Lücke im spanischen Recht. Die Arbeit führt eine normative, strenge, vollständige und praktische Analyse aller im Gesetz enthaltenen Angelegenheiten durch. Unter der Leitung von Ana Fernández-Tresguerres, Madrider Notarin, Expertin des Justizministeriums für internationales Recht und Mitglied des Akademischen Rates von Fidehaben sich die wichtigsten Spezialisten auf diesem Gebiet (Richter, Professoren, hohe Beamte, Anwälte, Notare und Standesbeamte) getroffen, um das Gesetz aus allen Perspektiven zu analysieren. Das Gesetz 29/2015 betrifft die Handelsbeziehungen; familiär und persönlich; streitig oder außergerichtlich, die ein internationales Element aufweisen. Sein allgemeiner, grundlegender und untergeordneter Charakter zeichnet sich im Hinblick auf das europäische und konventionelle Recht aus. Der Gesetzgeber skizziert ein umfassendes Konzept der internationalen rechtlichen Zusammenarbeit. Reguliert die Anerkennung oder Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen. Es vervollständigt seine Artikel mit der Umsetzung der Verordnungen (EU) 1315/2012, Neufassung Brüssel I, und (EU) 650/2012 über internationale Erbschaften.
AUTOREN NACH ALPHABETISCHER REIHENFOLGE UND KOMMENTIERTEN ARTIKELN -ALONSO LANDETA, Armin Grundbuchamt. Artikel 58, 59, 60 und 61.
-ANDRÉS NACHBARSCHAFT, Moisés Doktor der Rechtswissenschaften und Anwalt des Staatsrates. Einzige Übergangsbestimmung. Einzelne Aufhebungsbestimmung. Fünfte und sechste Schlussbestimmungen.
-CALVO CARAVACA, Alfonso-Luis Professor für Internationales Privatrecht, Universität Carlos III (Madrid). Ständiges Mitglied der Allgemeinen Kodifizierungskommission. Präambel: Abschnitt VIII (Teil I). Artikel 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48 und 49.
-KANÄLE ARACIL, Antonio Assoziierter Anwalt. Jones-Tag. Präambel: Abschnitt viI. Artikel 37, 38, 39 und 40.
-CARRASCOSA GONZALEZ, Javier Professor für Internationales Privatrecht, Universität Murcia. Präambel: Abschnitt VIII (Teil I). Artikel 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48 und 49.
-Karriere DOMENECH, Jorge Magistrat. Justizberater. Botschaft von Spanien in Washington (USA). Artikel 19.
-VON RENTERÍA AROCENA, Alfonso Überzähliger Notar. Grundbuchamt. Artikel 60 und 61 (aus der Hauptperspektive des Europäischen Nachlasszeugnisses).
-DIAZ ABAD, Nuria Staatsanwalt. Mitglied der CGPJ. Präsident des Europäischen Netzwerks der Justizräte. Präambel: Abschnitte I, II und III.
-FERNANDEZ FERNANDEZ,Mercedes Rechtsanwalt. Partner. Jones-Tag. Präambel: Abschnitt VII. Artikel 37, 38, 39 und 40.
-FERNANDEZ-TRESGUERRES GARCIA, Ana Notar. Rechtsanwalt bei der DGrN. Präambel: Abschnitt VIII (Teil II). Artikel 9.d), 50, 51, 56 und 57. Erste Zusatzbestimmung. Zweite Schlussbestimmung, soweit sie die sechsundzwanzigste Schlussbestimmung des LEC übernimmt (Umsetzung der Verordnung (EU) 650/2012: Abschnitte 1-9, 11-13, 15-17).
-FORCADA MIRANDA, Francisco Javier Magistrat. Berater der GD Internationale rechtliche Zusammenarbeit. Justizministerium. Artikel 4, 9.c) und 12.2. Zweite Zusatzbestimmung.
-GARAU NEFFE, Federico F. Professor für Internationales Privatrecht. Universität der Balearen. Zweite Schlussbestimmung, soweit sie die fünfundzwanzigste Zusatzbestimmung des LEC aufnimmt: (Umsetzung der Verordnung (EU) 1215/2012)
-GARCIA PARRA, Eduardo Doktor der Rechtswissenschaften. Notar. Artikel 28.
-GÓMEZ-RISCO TABERNERO DE PAZ, José María Notar. Zweite Schlussbestimmung, soweit sie die sechsundzwanzigste Schlussbestimmung des LEC übernimmt (Umsetzung der Verordnung (EU) 650/2012: Abschnitt 10).
-GOMEZ-RIESCO TABERNERO DE PAZ, Juan Notar. Zweite Schlussbestimmung, soweit sie die sechsundzwanzigste Schlussbestimmung des LEC übernimmt (Umsetzung der Verordnung (EU) 650/2012: Abschnitt 14).
-GONZÁLEZ BEILFUSS, Cristina Professor für Internationales Privatrecht, Universität Barcelona. Leiter Außenbeziehungen und institutionelle Beziehungen. CGPJ. Artikel 1, 2 und 3.
-LOPEZ DE ARGUMEDO PIÑEIRO, Alvaro Rechtsanwalt. Uría Menendez. Artikel 52, 53, 54 und 55.
-MARTINEZ LLORENTE, Pablo Rechtsanwalt. Uria Menendez. Artikel 52, 53, 54 und 55.
-MONGE ROYO, Paula Staatlicher Zivilverwalter. Stellvertretender Generaldirektor für internationale rechtliche Zusammenarbeit. Justizministerium. Artikel 5, 6, 7, 8, 9.b), 10, 11, 12, 16 und 17. Dritte Zusatzbestimmung.
-PAZ-ARES RODRIGUEZ, Ignacio Notar. Erste Schlussbestimmung. Änderung des Hypothekengesetzes.
-PUIG BLANES, Franz von Paula Richter, Mitglied des Europäischen Justiznetzwerks. Präambel: Abschnitt IV. Artikel 13, 14, 29, 30, 31 und 32.
-RODRIGUEZ BENOT,Andrew Professor für Internationales Privatrecht, Universität Pablo de Olavide. Sevilla. Präambel: Abschnitte V und VI. Artikel 33, 34, 35 und 36.
-RODRIGUEZ CANTERO, Marcos Diplomatisch. Stellvertretender Generaldirektor für konsularische Rechtsangelegenheiten. Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und Zusammenarbeit. Artikel 9.a) und 15. Vierte Schlussbestimmung.
-RODRIGUEZ PRIETO, Fernando Notar. Vermittler. Signum-Stiftung. Dritte Schlussbestimmung.
-SANCHEZ MARTIN, Carlos Magistrat. Technisches Büro des Obersten Gerichtshofs. Artikel 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26 und 27
-YBARRA BORES, Alfonso Professor für Internationales Privatrecht (AC), Universität Pablo Olavide. Sevilla. Präambel: Abschnitte v und vi. Artikel 33, 34, 35 und 36.
Die wirtschaftlichen Rechte an dieser Veröffentlichung wurden von den Autoren unentgeltlich an übertragen Fide
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