Kohärenz und Komplementarität zwischen Arbeits- und Sozialversicherungsrecht

„Die parlamentarische Kontrolle und die führende Rolle des Toledo-Paktes müssen als maximale Garantie bei den Reformen des Sozialversicherungssystems aufrechterhalten werden“

Am 12. Januar Fide in der Sitzung angehoben Kohärenz und Komplementarität zwischen Arbeits- und Sozialversicherungsrecht, Restaurants Rentengruppe, die Debatte darüber, wie Arbeits- und Sozialversicherungsvorschriften den Anforderungen und Bedürfnissen gerecht werden, die sich aus Sozialschutzsystemen und den dafür verwendeten Mechanismen ergeben.

An der Sitzung teilgenommen: Eva Maria Blazquez Agudo, außerordentlicher Professor für Arbeits- und Sozialversicherungsrecht an der Universität Carlos III in Madrid; John Hütten, Der Rat, Auren Abogados und Jesus Lahera Forteza, Professor für Arbeitsrecht, Universidad Complutense de Madrid und Berater von Abdon Pedrajas. Moderierte die Sitzung: Thomas Arrieta Carillo, Honorarprofessor an der UCM und Präsident der AGE Foundation. Studienberater der Fide. Direktor der GT Renten von Fide.

Die Analyse dieser Fragen wurde in strukturiert vier Teile:

I. Ursprünge und traditionelle Beziehung, in der Sozialschutz in Situationen entsteht und aufgebaut wird, die aus Gründen der Gesundheit, des Alters oder des Todes arbeitsunfähig sind. Langer Zeitraum, in dem die Kohärenz zwischen beiden Rechtsvorschriften vollständig und ausschließlich ist: Entweder Sie arbeiten, weil Sie dazu in der Lage sind, oder Sie erhalten Schutz, weil Sie nicht arbeiten können. Die Ausweitung der Unvereinbarkeit des Schutzes mit der Arbeit als allgemeine Regel ist eine logische Folge einer solchen Situation.

II. Neue Szenarien/neue Herausforderungen. Soziale und wirtschaftliche Evolution, das Aufkommen neuer Produktionsprozesse und Formen der Unternehmens- und Arbeitsorganisation (Technologie als Beschleuniger) einerseits und die Erweiterung von Hoffnung und Lebensqualität, zusammen mit dem Rückgang der Geburtenrate und der Alterung der Bevölkerung auf der anderen Seite zwingen zu einer Neudefinition der traditionellen Zielsetzungen. Die durch Leistungen und Renten abgesicherten Bedarfslagen werden in Richtung gesetzlicher Definitionen transformiert bzw. nuanciert, die durch die Kriterien des Gesetzgebers geprägt sind.

III. Der Reformbedarf wird auf diese Weise allen sozialen Sicherungssystemen gegenüber gestellt –erheblich auf die Renten - in den entwickelten Ländern. Beschäftigung ist nach wie vor das wichtigste Element bei der Finanzierung des Schutzes, wenn auch nicht ausreichend. Diese Tatsache, zusammen mit der Modulation von Bedarfssituationen, weist auf eine vollständige Vereinbarkeit von Rente und Erwerbstätigkeit hin.

IV. Das caso español. Der Toledo-Pakt ist die Institution, mit der die Antwort des Sozialversicherungssystems auf diese Herausforderungen adressiert wird. Der parlamentarische Konsens ist ihr größtes Kapital, und das seit Jahren caso von Erfolg.

Der Ruhestand der Baby-Boomer-Generation (1957-1977) in den kommenden Jahren kennzeichnet das spanische Szenario, das unter anderem deutlich niedrigere Erwerbs- und Beschäftigungsquoten der über 60-Jährigen als in den EU-Ländern widerspiegelt.

Empfehlung 12 des Toledo-Pakts plädiert für eine Neudefinition des Arbeits-Schutz-Verhältnisses: „Die Koordinierung zwischen Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht muss im Hinblick auf das Ziel der Beschäftigung älterer Menschen verstärkt werden“. Ausgehend von dieser Prämisse analysieren wir, wie unsere Rechtsordnung die Vereinbarkeit von Arbeit und Sozialleistungen regelt.

IV.1        Vorübergehende Behinderung. Mit der Arbeit unvereinbare Leistung und rechtlicher Grund für die Aussetzung des Arbeitsvertrags, gekennzeichnet durch ein komplexes und atypisches Verfahren (autonome Gesundheitsverwaltungen einerseits und wirtschaftlicher Nutzen aus der Sozialversicherung andererseits), mitcasos Mechanismen geschäftlichen Handelns oder Kontrollierens und bei denen Zweifel an betrügerischen Handlungen oder Abweichungen geäußert werden.

Fehlen von Arbeitsanreizmechanismen, die mit der medizinischen Behandlung und/oder Rehabilitation der behinderten/kranken Person vereinbar sind, und kein vorheriges Erfordernis eines Versuchs, den Arbeitsplatz oder die funktionale Mobilität anzupassen, die mit dem Zustand des Arbeitnehmers vereinbar ist.

IV.2        Witwenschaft. Lebenslange Rente, die mit der Arbeit im Bereich der Sozialversicherung vereinbar ist, während das Arbeitsrecht die Nichtdiskriminierung in der Beschäftigung aufgrund des Familienstands festlegt. Ohne den Bedarfsschutz in Frage zu stellen, wird die Reflexion über die Bedeutung der Rente angehoben, sobald die vollständige Eingliederung in den Arbeitsmarkt (wesentlich die der Frauen) erfolgt ist und die allgemeine Regel der Vereinbarkeit mit Erwerbstätigkeit und Einkommen von a Lebensrente ist im aktuellen Szenario angemessen.

IV.3        Dauerhafte Behinderung. Wirtschaftliche Leistung mit unterschiedlichen Schutzstufen und unterschiedlichen Kompatibilitätsgraden. Die Verordnung bewegt sich von der vollständigen Vereinbarkeit mit der Arbeit einer teilweisen dauerhaften Behinderung zu einer komplexen Kombination von Faktoren – verringerte Arbeitsfähigkeit, Jobs, die die Behinderung verursacht haben, Alter, mögliche Revision der Behinderung und ihrer Grade … – das, Ausgehend von eine allgemeine Unvereinbarkeit mit der Erwerbstätigkeit, wird sie sowohl durch die Regelung selbst (andere Tätigkeiten als jene, die die Behinderung verursacht haben, Vereinbarkeit mit der Restfähigkeit...) als auch durch gerichtliche Kriterien herabgesetzt.

Komplexe und kasuistische Regulierung, gekennzeichnet durch vorläufigen Charakter, die große gerichtliche Konflikte hervorruft. Gegenüberstellung von Schutz durch lebenslange Renten und der Notwendigkeit (und gesetzlichen Auftrag) der Integration von Behinderten in die Arbeitswelt. Das Arbeitsrecht nennt die Nichtdiskriminierung wegen Behinderung, erhebt sie als Kündigungsgrund und regelt die Förderung der Beschäftigung von Behinderten. Dieselben allmählichen Reflexionen, die in der angegeben sind caso der IT, neben der möglichen Reservierung eines bevorzugten Arbeitsplatzes für die casos der Genesung oder Rehabilitation. Es könnte gefragt werden, ob in der casos der Vereinbarkeit von IP-Leistungen würden die für Empfänger von Arbeitslosengeld geltenden Anforderungen von den Leistungsempfängern verlangt, damit sie an Beratungs- und Ausbildungsmaßnahmen teilnehmen können. Daher würde ihre Umschulung und Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt angestrebt, die mit der Beibehaltung eines Teilanspruchs auf ihre Renten vereinbar wäre.

IV.4        Ruhestand. Lebenslange Rente mit geringfügiger Vereinbarkeit mit Erwerbstätigkeit. Für das Arbeitsrecht ist es ein Grund für die Beendigung des Arbeitsvertrags, während eine Diskriminierung aufgrund des Alters verboten ist.

Schwierige Verständlichkeit der allgemeinen Vereinbarkeitsregelung aufgrund der Zahlenvielfalt: Annahmen Frühverrentung (unvereinbar mit Erwerbstätigkeit); Ordentlich und verzögert (Kompatibilität mit Einkommen nicht höher als der SMI); Aktiv (mit der Arbeit vereinbar); Teilweise und flexibel (kompatibel im Verhältnis zur Teilzeitarbeit).

Widerspruch zwischen dem gesetzlichen System der Sozialversicherung, das den Ruhestand als Arbeitnehmerrecht einschließt, das nach Belieben ausgeübt werden kann, und dem erzwungenen Ruhestand, der in einigen Tarifverträgen enthalten ist.

Abschließend und in Bezug auf den Zweck der Präsentation wurden die Änderungen der letzten Reform (Gesetz 21/2021) und das Mandat des Toledo-Pakts kurz angesprochen.

In mehreren Punkten (die auf die freiwillige Verlängerung des Erwerbslebens abzielen) wurde auf eine ausreichende Erfüllung dieses Auftrags hingewiesen, die Behandlung anderer in Frage gestellt (Vorruhestand, Verwitwung unverheirateter Paare und Zwangsverrentung in Tarifverträgen) und positiv bewertet Unter Beteiligung der Sozialpartner wurde darauf hingewiesen, dass die parlamentarische Kontrolle und die führende Rolle des Toledo-Pakts als maximale Garantie bei den Reformen des Sozialversicherungssystems beibehalten werden müssen.

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