Data Governance Act (DGA) – Sitzungszusammenfassung

"Data Governance Act (DGA) ist eine Verordnung, die das Gesetzespaket im Zusammenhang mit der Europäischen Digitalstrategie und der Schaffung europäischer Datenräume integriert"

Am vergangenen Dienstag, 31. Mai, der Sitzung zum Thema Data Governancein Fide, an der sie teilnahmen José Manuel Lucea Anaya, Bereichsleiterin [für Daten und Plattformen] in der Stellvertretenden Direktion Digitale Gesellschaft. Ministerium für Wirtschaft und digitale Transformation; Amalia PELEGRÍN MARTÍNEZ-CANALES, Direktor für öffentliche Politik, Nachhaltigkeit und Talent von AMETIC; Jeremy Rollison, Senior Director, EU Government Affairs, Microsoft (Brüssel) und Ricard MARTINEZ MARTINEZ, Assistenzprofessor am Institut für Verfassungsrecht, Politikwissenschaft und Verwaltung der Universität Valencia. Fide Akademischer Berater.

Das Data Governance Act (DGA) ist eine Verordnung, die das mit der Europäischen Digitalstrategie und der Schaffung der Europäischen Datenräume verbundene Gesetzespaket integriert. Der Satz des normativen Blocks zielt darauf ab, den freien Fluss oder die Zirkulation von Daten zu ermöglichen, die sogenannte „datengesteuerte Wirtschaft“ zu fördern und die Verwendung personenbezogener und nicht personenbezogener Daten zur Förderung von Forschung, Innovation, öffentlicher Politik und Unternehmertum zu fördern. .

Während der Sitzung wurden verschiedene relevante Themen identifiziert. Als erste Schlussfolgerung kann davon ausgegangen werden, dass die neue Verordnung sowohl aus Sicht der Definition der Verwaltungsstellen für den Zugang zu Daten des öffentlichen Sektors als auch aus Sicht der Verwaltungsbehörde einer nationalen gesetzlichen Umsetzung bedarf das Register und die Kontrolle von Stellen, die sich der Datenvermittlung widmen. (José Manuel)

Andererseits wurde während der Sitzung auf eine gewisse Notwendigkeit hingewiesen, Aspekte zu berücksichtigen, die technologische Lösungen erfordern. Die Gestaltung der Governance-Bedingungen der verschiedenen Data-Sharing-Modelle reicht nicht aus. In diesem Sinne gibt es ein gemeinsames Element zwischen öffentlichen Datenzugriffsumgebungen, Datenvermittlung im privaten Sektor, Datengenossenschaften und Datenaltruismus. Bei allen casos Es sind sichere Infrastrukturen für die Verarbeitung erforderlich, die auch in der Lage sein müssen, die sogenannten FAIR-Prinzipien zu gewährleisten, die sicherstellen, dass die Daten leicht auffindbar/indexierbar, zugänglich, interoperabel und wiederverwendbar sind. Hinzu kommen die angeordneten Verfahren zur Gewährleistung von Rechten. Technologische Lösungen, die Anonymisierung, Rückverfolgbarkeit und Kontrolle über die Datenverarbeitung gewährleisten können, sind offensichtlich erforderlich, wenn dies nicht möglich ist (durch Techniken wie Differential Privacy oder Multi-Party Computing oder durch Gewährleistung angemessener Garantien in Bezug auf geistiges Eigentum und Geschäfts- oder Industriegeheimnisse). (Jeremia).

 Abschließend wurde von Seiten der Industrie darauf hingewiesen, wie durch das Teilen der ultimativen Ziele des Standards der hohe Grad an Komplexität aufgedeckt wird, den er auf den Markt bringt. Gute Beispiele hierfür wären die Konditionierungsfaktoren, die mit den vorherigen Bedingungen für die Tätigkeit auf dem Markt verbunden sind, oder die starre Regelung, die für den Austausch von Daten mit Dritten und in Drittländern gilt. Andererseits zeigt sich eine gewisse Besorgnis bzw. Zurückhaltung gegenüber der aktuellen Marktlage selbst, in der es eine Branche gibt, die bereits Data-Analytics-Modelle mit hohem Investitionsaufwand entwickelt hat und diese nachjustieren muss rechtlichen Bedingungen und/oder ihrer Wirksamkeit.

Im Allgemeinen hat sich die Debatte um verschiedene Themen gedreht:

  • Regulatorische Interaktion mit der DSGVO und mit zukünftigen Verordnungen (Data Act, AI Regulation, European Health Data Space Regulation)

  • Das Vorhandensein verschiedener Behörden mit Befugnissen über den Sektor (spanische Datenschutzbehörde, unabhängige Transparenzbehörden, neue Behörden, die mit der DGA geschaffen wurden).

  • Die Notwendigkeit für die DGA, aktuelle Hindernisse und Ineffizienzen bei der Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors zu überwinden.

  • Die Notwendigkeit proaktiver Ansätze konzentrierte sich auf die Entwicklung der Datenwirtschaft und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie in der caso von kleinen und mittleren Unternehmen.

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