Arbeitsgruppe

Gesetzentwurf zur Reform des Konsolidierten Gesetzestextes

Warum?

Die wiederholten Gesetzesreformen, die in den letzten Jahren Gegenstand des Insolvenzverfahrens waren, gipfeln letztlich in der Herausforderung für den Gesetzgeber, die spanische Rechtsordnung an die Vorgaben des Richtlinie (EU) 2019/1023 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über präventive Restrukturierungsrahmen, Schuldenerlass und -ausschlüsse sowie über Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Befreiungsverfahren von Schulden.

Eine erste Annäherung an den Text der Gesetzentwurf zur Reform des konsolidierten Textes des Konkursgesetzes, genehmigt durch das Königliche Gesetzesdekret 1/2020 vom 5. Mai (im Folgenden ALRTRLC) offenbart die Komplexität der Aufgabe, die dem Gesetzgeber nicht nur aufgrund der Vielzahl der zu ändernden Vorschriften, sondern ganz besonders aufgrund des Paradigmenwechsels, den der Gesetzentwurf im spanischen Insolvenzsystem einführt, zukommt .

Die vorliegende Arbeitsgruppe verfolgt folgende Ziele:

 

  1. Markieren Sie die neueste Aspekte von der ALRTRLC in jedem der Insolvenzbearbeitungsbereiche eingeführt.
  2. Erkennen Hauptfunktionsstörungen die der ALRTRLC anfallen kann, alternative Lösungen vorschlagen nach der Systematik des Gesetzestextes.
  3. Bewerten Sie, ob die ALRTRLC den in der Richtlinie enthaltenen Grundsätzen ordnungsgemäß entspricht (EU) 2019/1023 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019
  4. Formel Verbesserungsvorschläge des ALRTRLC in den Aspekten, in denen die Regulierung unzureichend sein könnte.

 

Die wirksame Durchführung solcher Arbeiten erfordert einerseits, dass sie von den Beiträgen der verschiedenen am Insolvenzverfahren beteiligten Fachleuten genährt werden; und dass es auf einer ausführlichen Analyse basiert, die nach Themenblöcken gegliedert ist, in der gelegentlich das zusätzliche Eingreifen eines auf das Thema spezialisierten Fachmanns aufgenommen werden kann.

Publikationen

Dokument mit Schlussfolgerungen und Vorschlägen

Juni 2022

INHALT:

  • GRUPPE 1: UMSTRUKTURIERUNGSPLÄNE UND CORPORATE GOVERNANCE
  • GRUPPE 2: EXPERTE FÜR RESTRUKTURIERUNG
  • GRUPPE 3: VERKAUF DER PRODUKTIONSEINHEIT UND DES UNTERNEHMENS PREPACK
  • GRUPPE 4: BEFREIUNG VON NICHT ERFÜLLTEN VERBINDLICHKEITEN
  • GRUPPE 5: DAS VERFAHREN FÜR KLEINUNTERNEHMEN
  • GRUPPE 6: REALE GARANTIEN IN DER REFORM DES KONSOLIDIERTEN TEXTES DES KONKURSGESETZES

Haben an dieser Arbeitsgruppe teilgenommen: 

Dieses Dokument wird persönlich unterzeichnet und repräsentiert nicht die offizielle Position der Institutionen, denen die Mitglieder der Gruppe angehören. Die Antworten spiegeln nicht nur die persönlichen Erfahrungen der Mitglieder der Gruppe wider, sondern auch die Tatsache, dass sie sich mit Kollegen, Institutionen, anderen Fachleuten usw. beraten haben, und die Überlegungen, die sie erhalten haben, sind in diesem Dokument enthalten.

  • Juan Manuel deCastro Rechtsforum Anwalt. Magistrat im Urlaub.
  • Miguel Coca Prat, Wirtschaftsprüfer, Insolvenzverwalter. Rechnungsprüfer. Ökonom. Seit 2002 im ROAC und REA eingetragen. Insolvenzverwalter.
  • Barbara Córdoba, Magistrat des Handelsgerichts Nr. 13 von Madrid.
  • Nuria Fachal, Magistrat des Handelsgerichts Nr. 1 von A Coruña.
  • Ramon Fernandez-Aceytuno, Geschäftsführender Partner des Bereichs Prozessführung, Insolvenz und Schiedsverfahren von Ramón y Cajal Abogados
  • Ignacio Fernandez Larrea, Gesellschafter der DLM Insolvia.
  • Olga Förner, Verantwortlich für den Bereich Insolvenzrecht der Gruppe Marimón Abogados.
  • José Ramon García Vicente, Juristisches Technisches Kabinett des Obersten Gerichtshofs, Zivilkammer
  • Carmen Gonzlez Suárez Magistrat des Handelsgerichts Nr. 14 von Madrid
  • Chalet Aurelio Gurrea, Präsident des Ibero-Amerikanischen Instituts für Konkursrecht und Mitglied seines Akademischen Rates. Präsident von Dictum Rechtsanwälte. Studienberater der Fide.
  • Mar Hernandez, Magistrat des Provinzialgerichts von Kantabrien
  • Christina Jimenez, Präsident von Fide. Richter im Urlaub
  • Florenz Molina, Magistrat des Handelsgerichts Nr. 5 Barcelona.
  • Yolanda Rios, Magistrat des Handelsgerichts Nr. 1 von Barcelona. GT Akademischer Direktor.
  • Manuela Serrano, Partner bei PricewaterhouseCoopers Tax & Legal SL.
  • Adrian Thery, Garrigues-Partner. Direktor der Restrukturierungs- und Insolvenzabteilung von Garrigues in Madrid.
  • Phaedra Valencia, Partner von Cuatrecasas.
  • Inigo Villaria, Partner bei Clifford Chance, Abteilung Prozessführung und Schiedsverfahren. Leiter der Insolvenzabteilung.
  • Alexandra Borrallo Veiga, Anwalt von Clifford Chance.

Gruppenleiter

Yolanda Rios

Magistrat des Handelsgerichts Nr. 1 von Barcelona
Akademische Koordination: Carmen Hermida und Ana R. de Santiago

Kontakt

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