Arbeitsgruppe

Artikel 13 Urheberrechtsrichtlinie

Warum?

Der Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt enthält einen Artikel 13, der erhebliche Kontroversen hervorruft. Die Verfechter von Artikel 13, hauptsächlich die Musikindustrie, argumentieren, dass dies dazu dienen wird, die sogenannte „Wertlücke“ zu schließen, die angebliche Wertlücke zwischen dem Einkommen, das sie aus durch Werbung finanzierten Dienstleistungen erzielen, und dem Einkommen, das sie aus Dienstleistungen erhalten, die sie erhalten werden durch Abonnements finanziert. Stattdessen argumentieren Kritiker von Artikel 13, dass dies das Web, wie wir es kennen, dramatisch verändern und Online-Anbieter von Diensten zum Teilen von Inhalten zu wahren "Zensurmaschinen" machen wird. Andererseits wird in der vorgeschlagenen Richtlinie nicht klargestellt, inwieweit Artikel 13 mit der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr und den Urteilen des EuGH, die sie ausgelegt haben, oder mit ihren Auswirkungen auf die Grundrechte von Nutzern und Verbrauchern vereinbar sein könnte. 

Analysebereiche

Gesetzgebungspolitische Herausforderungen von Artikel 13 der Urheberrechtsrichtlinie: die Position der spanischen Regierung

Rechtliche Analyse des Problems

Soziale und wirtschaftliche Auswirkungen für die von dieser Verordnung betroffenen Akteure

Gruppenleiter

Alvaro Bourkaib

Partner Cuatrecasas
Akademische Koordination: Carmen Hermida

Kontakt

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