Arbeitsgruppe

Refinanzierungsvereinbarungen

Warum?

In den letzten Jahren wurde bestätigt, dass die Gesetzesreformen zur Straffung alternativer Mechanismen zum Wettbewerb um die Lösung der Unternehmensinsolvenz, obwohl sie noch verbesserungsbedürftig sind, zu Ergebnissen führen.

Fide hat diese Arbeitsgruppe einberufen, um die wesentlichen Probleme bei der Regulierung von Refinanzierungsverträgen zu analysieren und Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten.

Publikationen

Schlussfolgerungen Arbeitsgruppe Fide: Refinanzierungsvereinbarungen

Dieses Dokument enthält die Schlussfolgerungen der drei Sitzungen der Arbeitsgruppe Fide: Am 3. April 2017, 29. Mai 2017 und 22. Januar 2018 in Madrid geschlossene Refinanzierungsvereinbarungen*. Seine Mitglieder und Zwecke sind am Ende des Dokuments aufgeführt.

  • Ist das derzeitige Insolvenzgesetz für die Umstrukturierung einer Unternehmensgruppe angemessen oder müssen aufgrund des Inkrafttretens der EU-Insolvenzverordnung und des neuen EU-Richtlinienvorschlags Verbesserungen vorgenommen werden?
  • Analyse der bisherigen Erfahrungen des AR-AEF:
    • Statistik: Typologien, gelöste Probleme und erreichte Lösungen.
    • Wie sie in der Praxis erhoben wurden: Exposition von casoEs ist echt.
  • Strategien zur Sicherung des Erfolgs der AR-AEF:
    • Rechtsstrategien für Unternehmen derselben Gruppe innerhalb und außerhalb der EU.
    • Mechanismen zur Vermeidung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und der Durchsetzung von Krediten.
  • Fragen im Zusammenhang mit der Ermittlung der finanziellen Verbindlichkeit:
    • In der Praxis verwendete Kriterien. Könnte oder wäre es zweckmäßig, Kriterien innerhalb der Handelsgerichtsbarkeit zu vereinheitlichen? Sind die bisher getroffenen Entscheidungen Präzedenzfälle innerhalb derselben Gerichtsbarkeit, wenn man bedenkt, dass kein Rechtsbehelf eingelegt wird?
    • Auf welche Weise kann der Gerichtshof die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen für die Genehmigung des AR-AEF von Amts wegen überprüfen? Wie kann insbesondere überprüft werden, ob der Inhalt des AR-AEF kurz- und mittelfristig ausreicht, um die Lebensfähigkeit des Unternehmens oder der Gruppe zu erreichen?
    • Analyse des unabhängigen Expertenberichts. Lohnt es sich, diesen Bericht mit dem AR-AEF zu versehen, den Sie homologieren möchten? Vorteile und Nachteile.
    • Welche praktischen Auswirkungen kann das unabhängige Gutachten im Hinblick auf Homologation und eventuelle Herausforderung haben?
  • Die Herausforderung des AR-AEF:
    • Kriterien zur Bewertung des unverhältnismäßigen Opfers, auf das sich die Herausforderung der AR-AEF stützen soll. Praktische Schwierigkeiten, um zu veranschaulichen und zu beweisen, dass eine andere Lösung besser gewesen wäre als die vom AR-AEF erhaltene.
    • Aus welchen Gründen kann die Genehmigung eines AR-AEF angefochten werden? Könnte man die Unverhältnismäßigkeit der gewährten Garantien, die ungerechtfertigte Suche nach Schutz vor Rücktrittsklagen, geltend machen? Wer könnte antreten?
    • Welche wirklichen Mittel stehen zur Verfügung, um die Ineffektivität eines AR-AEF zu fördern?
    • Auswirkungen der Nichteinhaltung des AR-AEF?

Haben an dieser Arbeitsgruppe teilgenommen: 

  1. Engel Alonso Hernandez, Partner Rechtsanwalt der Abteilung für Restrukturierung und Insolvenz von Uría Menéndez.
  2. José María Blanco Saralegui, Koordinierender Richter des Technischen Kabinetts des Zivilgerichts des Obersten Gerichtshofs.
  3. Marta Cervera Martinez, Richter am Handelsgericht 8 von Barcelona.
  4. Barbara Cordoba Ardao, Titelrichter des Handelsgerichts 9 von Barcelona.
  5. Jose Maria Fernandez Seijo, Magistrate Commercial Court Nr. 3 von Barcelona.
  6. Juan Ferré Falcon, Jones Day Partner in der Insolvenz- und Restrukturierungspraxis.
  7. Antoni Frigola und Riera, Of Counsel der Verfahrens- und Regulierungsabteilung von EY. Magistrat spezialisiert auf Handelsangelegenheiten in Beurlaubung.
  8. Julio Fuentes Gomez, Stellvertretender Generaldirektor für Seeverkehrsvorschriften und internationale Zusammenarbeit in der Generaldirektion der Handelsmarine, Ministerium für Entwicklung. Zivilverwalter des Staates.
  9. Francisco José Garcimartin Alferez, Professor für Internationales Privatrecht an der Autonomen Universität Madrid. Linklaters Berater.
  10. Blas Alberto González Navarro, Gründer der Anwaltskanzlei Blas González Abogados. Handelsrichter beurlaubt.
  11. Aurelio Gurrea Chalet, Präsident von Dictum Abogados und Präsident der Malaga Business Owners Association.
  12. Julio Ichaso Urrea Anwalt. Partner der Abteilung für Verfahrensrecht und Insolvenz von PwC. Leiter des Konkursbereichs.
  13. Cristina Jimenez Savurido, Präsidentenstiftung FIDE. Richter im Urlaub.
  14. Amparo Lopez Senovilla, Unterstaatssekretär für Wirtschaft und Business.
  15. Luis Martin Bernardo, Partner Abencys. Präsident des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter (ASPAC).
  16. Eduard Mila Visaconill, Partner von FTI & Partners Corporate Recovery Spanien, SLP
  17. Francisco Pérez-Crespo Payá, Partner von Cuatrecasas.
  18. Ignacio Sancho Gargallo, Richter der Ersten Kammer des Obersten Gerichtshofs.
  19. Miguel Temboury Redondo, Ehemals Unterstaatssekretär für Wirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit.
  20. Adrian Thery Marti, Partner der Abteilung für Restrukturierung und Insolvenzen von Garrigues.
  21. Ignacio Tirado Marti, Principal Investigator des Projekts der Europäischen Kommission zur vertraglichen Insolvenzlösung. Professor für Handelsrecht an der Autonomen Universität Madrid.
  22. Javier Vaquer Martin, Richter am Handelsgericht Nr. 6 von Madrid.
  23. Sergio Velez Alvarez, Senior Managing Director, Co-Leiter Corporate Finance bei FTI CONSULTING und Leiter des Madrider Büros.
  24. Pere Villella Xampeny, Ökonom bei FTI & Partners.
  25. ñigo Villoria Rivera,  Anwalt. Partner bei Clifford Chance, Abteilung für Rechtsstreitigkeiten und Schiedsgerichtsbarkeit. Leiter des Insolvenzbereichs.
  26. Javier Yanez Evangelista, Partner von Uría Menéndez Abogados.



Alle Personen, die an dieser Arbeitsgruppe von Fide, dies in persönlicher Eigenschaft und nicht im Namen der Körperschaften oder Institutionen getan haben, in denen sie ihre berufliche Tätigkeit ausüben, also Diese Schlussfolgerungen spiegeln nicht institutionelle Positionen wider und umfassen diese nicht, sondern bestimmte Positionen jedes einzelnen Mitglieds der Gruppe *. Fide Agradece an alle von ihnen ihr Engagement und ihre Bemühungen, diese Schlussfolgerungen zu ziehen.

Diese Schlussfolgerungen waren auch am 8. Mai von einer Expertengruppe in Barcelona bewertet und diskutiert.

Akademische Koordination: Carmen Hermida

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