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Verfassungsreform III
Diese neue Phase konzentriert sich auf die Analyse einer möglichen Verfassungsreform in Fragen der Grundrechte. Zwischen Mai 2020 und Oktober 2022 haben wir die Themen analysiert, die wir im Folgenden detailliert beschreiben:
I.- Grundrechte und COVID-19
II.- Einschränkung der Grundrechte in einer gesundheitlichen Notlage.
III.- Das Recht auf Leben unter dem Aspekt der Euthanasie und des würdevollen Todes
IV.- Religionsfreiheit und Neutralität des Staates
V.- Das Recht auf Privatsphäre in der digitalen Welt.
VI.- Meinungsfreiheit
VII.-Wie wirkt sich Desinformation auf die nationale Sicherheit aus?
VIII.- Das Recht auf Bildung
IX.- Das Recht auf Wohnung
Referenten, die an den Sitzungen teilnehmen:
- Maria Isabel Alvarez, Doktor der Rechtswissenschaften und Professor für Verfassungsrecht an der Juristischen Fakultät der Universidad Pontificia Comillas
- Miguel Angel Ballesteros, Brigadegeneral der Artillerie und Doktor im politischen CC
- Gabriel Domenech, Professor für Verwaltungsrecht an der Universität Valencia
- Juan Martinez Calvo, Verantwortlicher Partner für den Infrastruktur- und Energiebereich bei Simmons & Simmons.
- Julio Martínez, Rektor der Päpstlichen Universität Comillas.
- Ricardo Martínez Martínez, Professor für Verfassungsrecht an der Universität Valencia und Direktor des Lehrstuhls für Datenschutz und digitale Transformation derselben Universität
- Alba Nogueira, Professor für Verwaltungsrecht an der Universität Santiago de Compostela.
- Fabio Ostern, Rechtsanwalt bei Cortes und Experte für europäisches Wahlrecht.
- Miguel Presno, Professor für Verfassungsrecht an der Universität Oviedo
- Fernando Rey, Ordentlicher Professor für Verfassungsrecht an der Universität von Valladolid • Alejandro Tiana, Staatssekretär für Bildung, Ministerium für Bildung und Berufsbildung
- Anna Valero, Professor für Verfassungsrecht, Institut für Rechtswissenschaften und öffentliches Recht, Universität Castilla y La Mancha
- Victor Vazquez, Professor für Verfassungsrecht Universität Sevilla
- Franz Velasco, Professor für Verwaltungsrecht, Autonome Universität Madrid
WG-Direktoren
- Mariano Bacigalupo, Professor für Verwaltungsrecht an der UNED und Akademischer Berater von FIDE.
- Maria Garotte, Vertragsprofessor Doktor, Akademischer Sekretär des Instituts für Verfassungsrecht. Juristische Fakultät, Universität Complutense Madrid.
- Juan Martinez Calvo, Verantwortlicher Partner für den Infrastruktur- und Energiebereich bei Simmons & Simmons
Alle Personen, die an dieser Arbeitsgruppe von Fide, dies in persönlicher Eigenschaft und nicht im Namen der Körperschaften, Ämter, Universitäten oder Unternehmen getan haben, in denen sie ihre berufliche Tätigkeit ausüben, so dass diese Schlussfolgerungen nicht die institutionellen Positionen widerspiegeln und beinhalten, sondern vielmehr die besonderen Positionen eines jeden von ihnen die Mitglieder der Gruppe.
Verfassungsreform der Grundrechte
Greifen Sie auf das Dokument zu Fide Zusammenfassung der Sitzungen:
Verfassungsreform II
Das Studium des Wahlsystems und seiner möglichen Reform ist ein Schlüsselelement des Verfassungsrechts. Diese Gruppe, die weiter gearbeitet hat, hat die Debatte in ihrer zweiten Phase auf konzentriert Das repräsentative Modell: Die Cortes Generales als politisches Repräsentationsorgan und Wahlsystem. Mögliche Reformen.
I. Die Wahlkreise. Die Provinz, die autonome Gemeinschaft, der einzige Bezirk
II.- Wahlbarrieren: ihre Notwendigkeit, ihre Auswirkungen, ihre Berücksichtigung auf Landes-, Regional- oder nationaler Ebene.
III.- Einführung von Mechanismen, die das Verhältnis zwischen Wähler und Gewähltem stärken
IV Die Wahlformel.
V.- Weitere Elemente des Wahlsystems: Alter, Wahlfähigkeit, elektronische Abstimmung, Briefwahl und Abstimmung im Ausland.
VI.- Mechanismen zur Erleichterung von Mehrheiten in der Verfassung der Regierung.
VII.-Das Wahlsystem und das Parteiensystem.
Haben an dieser Arbeitsgruppe teilgenommen:
- Mariano Bacigalupo Saggese, Universitätsprofessor, Abteilung für Verwaltungsrecht der UNED. Mitglied des Akademischen Rates der Fide.
- Ignacio Borrajo Iniesta Universitätsprofessor für Recht (Öffentliche Universität von Navarra, se)
- Ismael Clemente Orrego Economist
- Maria Garrote de Marcos, Vertraglicher Professor Doctor (ERI), akademischer Sekretär der Abteilung für Verfassungsrecht der Complutense-Universität
- Maximino Linares Gil, Staatsanwalt in Urlaub
- Luis Fabian Márquez Sanchez Präsident, Analysten der Industrial Relations SA (Arinsa) und Rechtsanwalt
- Juan Martinez Calvo, Simmons & Simmons, Partner für den Bereich Infrastruktur und Energie
- Salvador Ruiz Gallud, Geschäftsführender Gesellschafter, Wirtschaftsteam
- Engel Sánchez Navarro, Professor für Verfassungsrecht an der Complutense University
- José Enrique Serrano Professor für Arbeitsrecht an der Complutense Universität Madrid
- Manuel Silva Sanchez, Roca Junyent Beratungspartner, Staatsanwalt
- Santiago Soldevila Fragoso Ehemaliger Anwalt des Verfassungsgerichts
- Juan Velázquez Saiz, Rechtsanwalt, ehemaliger Professor für Verfassungsrecht am Instituto de Empresa
- Elena Veleiro Couto, Partner von Pérez-Llorca Abogados, Staatsanwalt
- Ainhoa Uribe Otalora, Vizedekan, Professor und akademischer Koordinator des gleichzeitigen Abschlusses in Rechts- und Politikwissenschaften an der CEU San Pablo University.
Alle Personen, die an dieser Arbeitsgruppe von Fide, dies in persönlicher Eigenschaft und nicht im Namen der Körperschaften, Ämter, Universitäten oder Unternehmen getan haben, in denen sie ihre berufliche Tätigkeit ausüben, so dass diese Schlussfolgerungen nicht die institutionellen Positionen widerspiegeln und beinhalten, sondern vielmehr die besonderen Positionen eines jeden von ihnen die Mitglieder der Gruppe.
Überlegungen zur Wahlreform
Schlussfolgerungen Dokument.
Veröffentlicht am 27. Januar 2020.
Verfassungsreform I.
Die Arbeitsgruppe trat über ein Jahr in sechs Arbeitssitzungen von Februar 2017 bis Januar 2018 zusammen, in denen Fragen im Zusammenhang mit einer einvernehmlichen Reform der Verfassung in Fragen der territorialen Organisation des Staates analysiert wurden.
Am 40. Jahrestag der Verabschiedung der Verfassung von 1978 wurde die Notwendigkeit einer Reform und Anpassung deutlich. Hinzu kam die Wahrnehmung einer institutionellen Krise und eines Regenerationsbedarfs, der sich im Auftreten neuer politischer Akteure zeigte. Schließlich lieferte eine schwere Krise der territorialen Integration, die insbesondere Katalonien betrifft, einen letzten Grund für die Notwendigkeit, eine Änderung der Verfassung vorzuschlagen. Aus diesem Grund ist es unerlässlich, dass sich unsere Zivilgesellschaft aktiv an der Debatte und an den Vorschlägen zur Verfassungsreform und Verfassungsreform beteiligt FIDE sie ist dafür zur idealen diskussionsplattform geworden.
In dem Dokument weisen sie unter anderem auf Folgendes hin:
- Das territoriale Organisationssystem unserer Verfassung ist unbeschadet der Gültigkeit seiner allgemeinen Grundsätze verbesserungsfähig im Sinne einer besseren Ausgewogenheit zwischen den Grundsätzen der Einheit und der Autonomie und gleichzeitig einer effizienteren und strengeren Gestaltung Bedingungen der öffentlichen Verwaltung.
- Das System der Zuständigkeitsverteilung zwischen Staat und Autonomen Gemeinschaften muss so vereinfacht werden, dass die Zuständigkeitsverteilung klarer wird und nachträgliche Änderungen ausgeschlossen werden. Dies würde eine Änderung der Kunst erfordern. 149.3, 147, 148 und 150 grundsätzlich.
- In diesem neuen allgemeinen Rahmen, der vorgeschlagen wird, das System der Zuweisung von Befugnissen zu schließen, muss auch die Frage untersucht werden, welche Befugnisse den Autonomen Gemeinschaften und welche den allgemeinen Staatsorganen zugewiesen werden sollten, um die Möglichkeit zu eröffnen von Änderungen (in beide Richtungen) in den derzeit zugewiesenen.
- Die Verfassung sollte es der Provinzverwaltung ermöglichen, sich an die Existenz der Autonomen Gemeinschaften anzupassen, was zu einer Flexibilität des Zustands der Provinz als obligatorische Abgrenzung in allen Autonomen Gemeinschaften, als obligatorischer Wahlkreis und als Abgrenzung der Staatstätigkeit führen sollte.
- Die Grundlagen des Finanzierungssystems der Autonomen Gemeinschaften müssen verfassungsmäßig sein. Der Staat muss eine gemeinsame Finanzierung der Erbringung grundlegender öffentlicher Dienstleistungen sicherstellen, die mit einer zweiten Ausgabenebene vereinbar ist, bei der die volle finanzielle Autonomie der Autonomen Gemeinschaften gewährleistet ist. Die Mittel zur Korrektur wirtschaftlicher Ungleichgewichte müssen alle Autonomen Gemeinschaften umfassen und transparenter und objektiver verwaltet werden, Grundsätze, die auch auf das baskische und navarresische Quotenfestsetzungssystem angewendet werden müssen. Die Verfassung muss verhindern, dass die Autonomen Gemeinschaften, die Nettomittel in das System einbringen, am Ende über eine geringere finanzielle Leistungsfähigkeit pro Einwohner verfügen als die aufnehmenden Gemeinschaften.
- Die Rolle des Senats muss reformiert werden, damit er eine Institution ist, die wirklich Funktionen der territorialen Integration erfüllt und ihre Struktur und Arbeitsweise vollständig verändert. Als Vorbild für diese Zwecke soll das Modell des Rates der Europäischen Union oder des Deutschen Bundesrates vorgeschlagen werden, so dass der Senat mit Delegierten der Autonomen Regierungen gebildet wird, die mit Stimmengewicht handeln. Ihre Funktionen sollten verstärkt werden, insbesondere in Angelegenheiten, in denen die Ausführung den Autonomen Gemeinschaften entspricht.
- Parallel dazu muss das Abgeordnetenhaus sicherstellen, dass es sich um eine Kammer der Interessenvertretung handelt, was eine Reform des Wahlsystems in einer zu einem späteren Zeitpunkt eingehenderen Reflexion erfordern würde.
- Schließlich müssen neue Instrumente der Zusammenarbeit und Zusammenarbeit zwischen dem Zentralstaat und den Autonomen Gemeinschaften eingeführt werden, indem Artikel wie 137, 145 oder 153 der Verfassung geändert werden.
Haben an dieser Arbeitsgruppe teilgenommen:
- Juan Luis Aragones, Rechtsanwalt von Sacyr;
- Gaspar Arino Ortiz, Professor für Verwaltungsrecht. Präsident von Ariño y Villar, Rechtsanwälte;
- Mariano Bacigalupo Saggese, Professor der Universität, Abteilung für Verwaltungsrecht der UNED;
- Ignacio Borrajo Iniesta, Universitätsprofessor für Rechtswissenschaften (Public University of Navarra, se);
- Ismael Clemente Orrego Ökonom;
- Tomas de la Quadra-Salcedo Fernández del Castillo, emeritierter Professor für Verwaltungsrecht, Universidad Carlos III;
- Julio Fuentes Gomez, Zivilverwalter des Staates;
- Santiago Hurtado Iglesias, beurlaubter Staatsanwalt. Deloitte Rechtspartner;
- Maximino Linares Gil, Beurlaubter Staatsanwalt;
- Luis Fabian Marquez Sánchez, Präsident, Analysten von Industrial Relations SA (Arinsa) und Rechtsanwalt;
- Juan Martinez Calvo, Rechtsanwalt, Partner, Deloitte Legal;
- David Mellado Ramirez, Partner von PWC. Staatsanwalt. Ehemals Technischer Generalsekretär des Ministeriums für Finanzen und öffentliche Verwaltungen;
- José Luis Pinar Manas Professor für Verwaltungsrecht an den Universitäten Castilla-La Mancha (Überschuss) und CEU San Pablo. Anwalt;
- Jose Antonio Rodriguez Alvarez, Staatsanwalt. Partner der Abteilung für Verfahrensrecht in Ashurst;
- Luis Rodriguez Ramos, Professor für Strafrecht und Rechtsanwalt;
- Salvador Ruiz Gallud, Geschäftsführender Gesellschafter, Wirtschaftsteam;
- Angel Sánchez Navarro, Professor für Verfassungsrecht an der Universität Complutense;
- Manuel Silva Sanchez, Roca Junyent Beratender Partner, Staatsanwalt;
- Santiago Soldevila Fragoso, ehemaliger Anwalt des Verfassungsgerichts;
- Javier Tejada, Professor für Verfassungsrecht, Universität des Baskenlandes;
- Joaquín Tornos Mehr, Professor für Verwaltungsrecht. Rechtsanwalt, Tornos Abogados;
- Juan Velazquez Saiz, Professor für Verfassungsrecht am Instituto de Empresa;
- Elena Veleiro Couto, Anwalt von Pérez-Llorca Abogados, Staatsanwalt.
Fide Dank an Mariano Bacigalupo Saggese, Professor an der Universität, Abteilung für Verwaltungsrecht der UNED und Juan Martinez Calvo, Rechtsanwältin, Partnerin, Deloitte Legal, die tolle Co-Regiearbeit schon erledigt Ignacio Borrajo Iniesta, Professor der juristischen Universität (Public University of Navarra, se), nachdem alle Beiträge der einzelnen Mitglieder der Arbeitsgruppe für die Vorbereitung des Schlussfolgerungsdokuments berücksichtigt wurden.
Alle Personen, die an dieser Arbeitsgruppe von Fide, dies in persönlicher Eigenschaft und nicht im Namen der Körperschaften, Ämter, Universitäten oder Unternehmen getan haben, in denen sie ihre berufliche Tätigkeit ausüben, so dass diese Schlussfolgerungen nicht die institutionellen Positionen widerspiegeln und beinhalten, sondern vielmehr die besonderen Positionen eines jeden von ihnen die Mitglieder der Gruppe.
Überlegungen zu einer Verfassungsreform: die Reform der territorialen Organisation des Staates
Schlussfolgerungen Dokument.
Veröffentlicht am 12. März 2018.