Schutz von Domainnamen im weltweiten Kontext – GDE 16-Bericht

"Hier finden Sie den vollständigen Bericht über die 16. globalen digitalen Begegnungen zum Schutz von Domainnamen mit Malcolm Bain, Caroline Berube und Joe Sekhon"

Datum: 14. Oktober 2021

Referenten:

Malcolm Bains, Partner bei Across Legal.

Caroline Berübe, geschäftsführender Gesellschafter von HJM Asia Law & Co LLC.

Moderator:

Joe sekhon, Senior Lecturer für IP-Recht an der University of Portsmouth.

Einleitung

Ziel der Sitzung: Während und nach der COVID-19-Krise haben das digitale Geschäft und der Zugang zu digitalen Informationen exponentiell zugenommen. Der Schutz von Internet-Domain-Namen wurde für Geschäftsbetreiber und auch für Organisationen mit hoher Sichtbarkeit im Netz, dh für die Gesellschaft im Allgemeinen, immer wichtiger. Der Wert von Domain-Namen stieg somit exponentiell an, wodurch sie und die damit verbundenen IP-Assets Cyberangriffen, Cyber-Squatting und Cyber-Grabbing ausgesetzt waren. Wie wird / kann der IP-Schutz derzeit noch verbessert werden? Welche Art von Konsens kann in verschiedenen Teilen der Welt und in internationalen Foren für eine solche Verbesserung bestehen? Für diese Session unserer Global Digital Encounters werden Referenten aus Europa, Asien und Nordamerika mit einer Vielzahl von Meinungen ein weltweites Bild der Zukunft des IP-Schutzes im Zusammenhang mit Domain-Namen und für die Neugestaltung des IP in diesem Bereich zu Gunsten geben sowohl der Wirtschaft als auch der Verbraucher / der Gesellschaft.

Vorbemerkungen:  Professor Laurent Manderieux skizzierte, dass sich mit der COVID-Pandemie und noch darüber hinaus der Trend in der Wirtschaft vom traditionellen Betrieb zum digitalen Betrieb verlagert hat, bei dem Domainnamen an Bedeutung gewonnen haben. Vor mehr als zwanzig Jahren wurden Mechanismen eingeführt, um die Beziehung zwischen Domainnamen und Marken und anderen IP-Rechten weiter zu verknüpfen, um die Bekämpfung von Cyber-Squatting, Cyber-Rubbing und anderen Verhaltensweisen zu ermöglichen, die das Vertrauen in Unternehmen verändern könnten : Tatsächlich förderte ICANN, die Organisation, die das Internetsystem nach „bottom-up“-Governance-Regeln betreibt, Initiativen, die die World Intellectual Property Organization («WIPO«) und seinen Mitgliedstaaten, administrative Durchsetzungsmechanismen zu entwickeln, um eine reibungslosere Beziehung zwischen Domainnamen und Marken zu gewährleisten. Mit der aktuellen Pandemie entwickelt sich das digitale Zeitalter weiter und daher haben Domainnamen insbesondere zu ihrer Verteidigung und ihrem Schutz eine neue zentrale Bedeutung erlangt.

Javier Fernández-Lasquetty wies darauf hin, dass die Domain-Namen vor vielen Jahren durch den Erlass der Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy («UDRP«) Regeln und die Verwaltung von Mitteln zur Lösung von Konflikten solche Verwaltungen wie die WIPO.

Moderation, Joe sekhon, legte den Grundstein, indem er über den Diskussions- und Diskussionsbedarf zu Domain-Namen und die globalen Herausforderungen zu diesem Zweck sprach. Die Sitzung fand in Form eines Q&A (Frage und Antwort) statt. Sitzung mit Joe Sekhon und den Teilnehmern, die die folgenden Fragen aufwerfen:

Malcolm Bains begann die Diskussion mit der Feststellung, dass, da der Domainname aus einem Namen oder einem Zeichen besteht, der grundlegende Mechanismus zum Schutz oder zur Wiederherstellung eines Domainnamens das Markenrecht ist. In diesem Zusammenhang ist es für Inhaber von Domainnamen einfacher sicherzustellen, dass ein legitimes Recht gegenüber Dritten geltend gemacht werden kann, wenn sie eine Marke haben, die aus dem Domainnamen besteht oder diesen enthält. Letzteres, wenn man bedenkt, dass das UDRP-System den Markeninhabern eine gewisse Priorität einräumt.

Sollte der Inhaber eines Domainnamens in diesem Sinne über eine verwandte Marke verfügen, gibt es verschiedene Alternativen:

  • Ein traditionelles Gerichtsverfahren wegen Markenrechtsverletzung einzuleiten, weil Gerichte anerkennen können, dass die Verwendung des Domainnamens eine Verwendung im geschäftlichen Verkehr ist.  
  • Unter Verwendung des UDRP-Schiedsverfahrens, das von der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers («ICANN«) Und WIPO oder andere Zentren.
  • Sollten wir auf eine länderspezifische Top Level Domain («ccTLD«), können einige Rechtsordnungen Verwaltungsbehörden (Registrys) mit spezifischen Verfahren zum Widerrufen und / oder Übertragen von Domainnamen haben.
  • Wenn ein Wettbewerber den Domainnamen verwendet, könnte darüber hinaus auch unlauterer Wettbewerb geltend gemacht werden.

Schließlich gibt es einen pragmatischen Ansatz zum Schutz vor möglichen Konflikten, nämlich den Kauf von Domainnamen. Vorbeugende Maßnahmen sind im Gegensatz zu Schutzmaßnahmen der Kauf von so vielen Domainnamen rund um Ihre Marke, wie in Ihrem Kontext sinnvoll.

Joe sekhon betonte, dass der Kauf verwandter Domain-Namen häufig ein Ratschlag für Start-ups ist. Darüber hinaus habe ich dargelegt, dass sie im Vereinigten Königreich nicht als solcher unlauterer Wettbewerb gelten, sondern die unerlaubte Handlung des Passing-offs, die anwendbar ist, wenn ein Unternehmen einen ähnlichen Domainnamen wie ein anderes Unternehmen verwendet und seinen guten Willen und seinen Ruf ausnutzt.

Wie könnte eine Einzelperson und/oder Organisation einen Domainnamen unter dem aktuellen Rechtsrahmen in China und Singapur schützen? Können Einzelpersonen Domainnamen in China registrieren?

Caroline Berübe wies darauf hin, dass Unternehmen idealerweise eine Marke registrieren und anschließend einen Domainnamen erhalten würden. Dies ist jedoch nicht immer der Fall.

Um in China einen Domainnamen «.com» oder «.com.cn» zu erhalten, muss sich ein Unternehmen an das China Network and Information Center («CNNIC«), Verwaltet vom Informationsministerium, das Teil der chinesischen Regierung ist. Einige Merkmale sind wie folgt:

  • Der Hauptvorteil der Registrierung eines Domainnamens besteht darin, dass die Domainnamenregistrierung sowohl in englischer als auch in chinesischer Sprache erfolgt, während der Markenregistrierungsprozess nicht vollständig in Englisch erfolgt. Obwohl das Verfahren zur Registrierung von Domainnamen relativ einfach sein kann, müssen sich Unternehmen außerdem an eine der sechzig vom CNNIC zugelassenen Registrare wenden.
  • Um einen Domainnamen zu registrieren, müssen Unternehmen zudem eine «Business License» in China besitzen, die für die Domainnamenregistrierung ein bis fünf Jahre gültig ist. Es ist bekannt, dass Unternehmen ohne eine separat registrierte chinesische Tochtergesellschaft die «Geschäftslizenz» eines anderen chinesischen Unternehmens verwenden, was zu einem umstrittenen Thema werden kann, da der Domainname nicht wirklich dem Unternehmen gehört, das die Geschäftslizenz verwendet, sondern dem Unternehmen, das diese hat die Gewerbeberechtigung vorgelegt. In diesem Sinne sind ausländische Unternehmen, die einen Domainnamen erhalten möchten, auf «Business-Lizenzen» von Unternehmen ihres Vertrauens angewiesen.
  • Eine chinesische Person kann einen Domainnamen "cn" registrieren, aber ausländische Personen hätten Probleme bei der Registrierung von "cn"-Domainnamen, da die Anforderungen nicht dieselben sind.

In Singapur ist der Prozess einfacher, da es beispielsweise keine Sprachbarrieren gibt. Ein Unternehmen sollte zum Singapore Network Information Center gehen und die entsprechende ".com" oder ".sg" registrieren. Unternehmen können sich über einen Agenten registrieren und müssen dem Antragsteller eine lokale Adresse angeben, die häufig die des jeweiligen Agenten ist. Wie bereits zu China erwähnt, kann dies auch kontrovers werden, wenn Agentenfirmen nicht zuverlässig sind.

Ein Problem im Vereinigten Königreich beim Cyber-Squatting besteht darin, dass es einige Personen gibt, die die Domainnamen für solche Zwecke leicht registrieren können. Ist das Thema Cyber-Squatting in China weniger wichtig, weil es einen früheren Filter in Bezug auf die Registrierung gibt?

Caroline Berübe, erklärte, dass dies zum Teil richtig sei. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass chinesische Unternehmen nicht dieselben Beschränkungen wie ausländische Unternehmen haben und daher beliebig viele Domainnamen registrieren können. Infolgedessen gibt es immer noch viel Cyber-Squatting.

In Bezug auf verfügbare Verfahren kann man sich an das CNNIC wenden, um eine Streitigkeit einzuleiten, um zu behaupten, dass jemand anders einen Domainnamen in böser Absicht registriert hat. Andernfalls kann ein Unternehmen vor Gericht gehen. In diesem Zusammenhang gibt es ein neues Gesetz, das im Jahr 2020 in Kraft getreten ist, und regelt, wie der Oberste Gerichtshof Fälle von Cyber-Squatting auslegen soll.

Malcolm Bains betonte, dass ccTLDs manchmal etwas restriktiver sind, während ".com"- oder ".net"-Domains möglicherweise einfacher zu registrieren sind. In Spanien beispielsweise musste ein Unternehmen in der Vergangenheit auch eine Marke besitzen, um einen Domainnamen beantragen zu können. Obwohl das Kriterium für die vorherige Markenregistrierung entfernt wurde, muss ein Unternehmen für die Registrierung eines „.es“-Domainnamens eine Verbindung mit Spanien haben, oder der Domainname kann administrativ angefochten werden.  

Eine relevante Frage in diesem Zusammenhang besteht darin, zu definieren, was eine Verletzung darstellt. Könnten wir das Konzept von Bösgläubigkeit oder böswilliger Absicht erweitern?

Malcolm Bains stellte fest, dass es drei Bedingungen für die Rückforderung eines Domänennamens im Rahmen der UDRP gibt (zusammenfassend): (i) ein legitimes Recht zu haben; (ii) der Beklagte hat kein legitimes Recht; und (iii) der Beklagte hat den Domainnamen in böser Absicht registriert und verwendet.

Sowohl bei der Registrierung als auch bei der Nutzung des Domainnamens muss Bösgläubigkeit nachgewiesen werden, was manchmal nicht ganz einfach ist. Die UDRP bietet einige Beispiele für Bösgläubigkeit, die alle Verhaltensweisen abdecken, die negativ auf frühere Rechte des Antragstellers abzielen, wie z an den Kläger usw.

Das Konzept der Bösgläubigkeit kann unter einer gewissen Rechtsunsicherheit leiden, führt jedoch zu einer gewissen Flexibilität im Domain-Namenssystem, damit die Befragten sich verteidigen können, wenn sie beispielsweise in gutem Glauben eingetragene Marken Dritter verwenden oder eine Ware haben legitime Grundlage - zB bei der Ausübung der Meinungsfreiheit.

Caroline Berübe betonte, dass in Singapur die Bösgläubigkeit der Hauptgrund für die Feststellung sei, dass der Domainname nicht rechtmäßig registriert wurde, während in China die böswillige Absicht das Hauptkriterium wäre.

Die Beweislast liegt immer beim Kläger, und chinesische Gerichte haben sich beim Nachweis des Vorliegens einer böswilligen Absicht gegenüber dem Kläger als sehr anspruchsvoll erwiesen. Darüber hinaus hob sie hervor, dass in China gewährte Schadensersatzzahlungen nicht sehr hoch seien, was für den Kläger zusätzliche Komplexität erhöhe, da er seine finanziellen Verluste beziffern müsse. In Fällen, in denen eine ältere Marke von der Beklagten verwertet wird, mag es einfacher sein, aber es ist klar, ob der Kläger in der Lage ist, eine böswillige Absicht des mutmaßlichen Verletzers nachzuweisen. In diesem Zusammenhang gibt es relevante Gesetze wie das Cybersicherheitsgesetz, das Markenrecht und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, die für Cyber-Squatting-Praktiken relevant sind.

Malcolm Bains betonte, dass es bei kriminellen Aktivitäten wie dem Verkauf von gefälschten Waren oder Phishing einfacher sein kann, Bösgläubigkeit nachzuweisen, und Unternehmen müssen möglicherweise nicht einmal eine solche Bösgläubigkeit beweisen, damit ein Gericht erkennt, dass eine Straftat vorliegt. Die Verschärfung der Straf- und Cybersicherheitsgesetze könnte dazu beitragen, einige Probleme im Zusammenhang mit Domainnamen zu lösen, aber dies betrifft nur einen Teil des Marktes und Fälle von Rechtsverletzungen.

Domainnamen sind online und international präsent. Welches sind die Hauptaspekte internationaler Domainstreitigkeiten? Welche rechtlichen und gerichtlichen Hindernisse gibt es bei Streitigkeiten um Domainnamen?

Malcolm Bains stellte fest, dass die Identifizierung des Registranten in verfahrenstechnischer Hinsicht schwierig ist und dass es mit der Nutzung von Datenschutzdiensten komplizierter wird, die Identität des Registranten zu verbergen. Ein weiterer Aspekt ist, dass Registranten, auch wenn sie nicht bekannt sind, mit Tools als „Whois“ identifiziert werden können. Jedenfalls haben ICANN und die Einrichtung eines Domain-Namen-Systems die Transparenz des Verfahrens verringert.

Caroline Berübe stellte klar, dass Singapur die UDRP-Regeln noch nicht übernommen hat, was bedeutet, dass der Kläger vor ein Gericht in Singapur gehen muss.

Was China anbelangt, verhandeln sie derzeit über die Einführung des UDRP-Systems, was bedeutet, dass ein Unternehmen entweder das CNNIC oder ein Zivilgericht anrufen kann. Andererseits kann in China die Vollstreckung eines ausländischen Urteils komplex sein. Daher ist es von größter Bedeutung, den Aufenthaltsort des Beklagten zu ermitteln, um die Vollstreckung eines Urteils sicherzustellen.

Hat die große Anzahl neuer Top-Level-Domain-Namen ("tLDN"), die in den letzten Jahren geschaffen wurden, irgendwelche Auswirkungen?

Malcolm Bains stellte fest, dass, obwohl es viele neu eingeführte tLDNs gibt, eine potenzielle Einschränkung darin besteht, dass einige tLDN zusätzliche Registrierungsanforderungen auferlegen. Um beispielsweise eine «.coop» zu registrieren, müssen Unternehmen möglicherweise eine Genossenschaft sein, die in ihrer jeweiligen Gerichtsbarkeit registriert ist.

Die Schaffung solcher neuer Domain-Namen kann dazu führen, dass Unternehmen ihre Intellectual Property-Strategie und die Domain-Namen-Strategie im Hinblick auf ihre Marketingstrategie neu kalibrieren und prüfen müssen, ob sich der Erwerb solcher Domain-Namen zB präventiv lohnt.

Bezogen auf diesen Aspekt, Caroline Berübe skizzierten die Bequemlichkeit aus Marketingsicht, um zu beurteilen, welches das Ziel des Unternehmens ist und ob diese Benutzer normalerweise eine ccTLD oder eine gTLD verwenden.

In Anbetracht der Konsumtrends (z. B. Verlagerung von Websites zu Web-Apps), wie werden sich die zukünftigen Auswirkungen auf Domain-Namen auswirken? Gibt es einen zukünftigen Fahrplan in Bezug auf Domain-Streitigkeiten?

Malcolm Bains skizzierte, dass App-Stores im E-Commerce zu einer Art «Register» werden könnten, weil sie eine App mit einer bestimmten Marke hosten. Daher gehen wir möglicherweise von der Deaktivierung eines Domainnamens zur Deaktivierung einer bestimmten App über. Er betonte auch, dass Streitigkeiten im E-Commerce-Bereich besser geregelt werden müssen, zum Beispiel: (i) es besteht ein klares Ungleichgewicht zwischen den Kosten für den Kauf eines Domainnamens, etwa 10 Euro, und den Anwaltsgebühren, um denselben einzufordern, rund 3,000 Euro, die potenzielle Rechtsverletzer nicht abschrecken könnten; und (ii) das Datenschutzrecht und das „WHOIS“-Problem angesichts der zunehmenden Nutzung von Datenschutzdiensten, um die Identität des Registranten zu verschleiern, was es letztendlich schwierig macht, den potenziellen Rechtsverletzer zu identifizieren – in diesem Bereich sind einige frühere Überprüfungen hinsichtlich der Identität von Registranten könnten dazu beitragen, die Zahl potenzieller Rechtsverletzer zu verringern.

Caroline Berübe stimmten darin überein, dass es mehr Präventivmaßnahmen geben muss, um Streitigkeiten um Domainnamen zu vermeiden, wie etwa die Anwendung von Registrierungsprüfungsmaßnahmen. Sie verwies auch auf die Bequemlichkeit homogener Verfahrensgesetze bei Streitigkeiten um Domainnamen auf internationaler Ebene.

Malcolm Bains in Bezug auf Homogenität erwähnt, dass die Länder entscheiden müssen, ob eine solche Harmonisierung in Form von Regulierung oder als Soft-Law erfolgen muss.

Sollte der UDRP sowohl den Beschwerdeführern als auch den Beklagten ein finanzieller Schadenersatz zugesprochen werden?

Malcolm Bains betonte, dass ein Unternehmen möglicherweise einen finanziellen Schaden erleidet, wenn er ein Gerichtsverfahren einleitet, aber es gibt keinen finanziellen Schadenersatz im UDRP-Verfahren. Obwohl es Schiedsrichter in eine schwierige Lage bringen könnte, über Schadenersatz und Kosten zu entscheiden, könnte es für Cyberbesetzer und potenzielle Rechtsverletzer abschreckend wirken.

Caroline Berübe Es wurde darauf hingewiesen, dass ein finanzieller Ausgleich vorgesehen werden sollte, dessen Wirksamkeit jedoch von den individuellen Eigenheiten eines bestimmten Marktes abhängen kann. In China gibt es eine beträchtliche Anzahl von Cyber-Squattern, daher könnte es selbst bei einer Zuerkennung einer finanziellen Entschädigung schwierig sein, eine solche Entschädigung vom Rechtsverletzer tatsächlich zu erhalten.

Was sind die Hauptprobleme bei der Registrierung von Marken und Domainnamen, die aus einem Familiennamen bestehen?

Malcolm Bains herausgestellt, dass es einige länderspezifische Bestimmungen für diese Art von Fällen gibt, denn während andere Gerichtsbarkeiten Probleme bei der Domainnamenregistrierung von Nachnamen aufwerfen können, können Sie in Spanien Ihren Namen / Nachnamen als Domainnamen registrieren - das einzige, was Sie nicht tun können, ist die Registrierung den Nachnamen einer anderen Person als Marke. Das Problem dabei kann sein, dass einige Markengesetze festlegen, dass Sie nicht verhindern können, dass eine andere Person ihren eigenen Familiennamen verwendet (der mit Ihrem identisch sein könnte) - also auch innerhalb eines Domainnamens.

Bericht von Ruben CANO PÉREZ

Globale digitale Begegnungen

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