
Strafrechtliches Forum für Wirtschaft und Unternehmen
Die durch die Rechtsprechung unserer Gerichte hervorgerufenen Rechtsdiskussionen im Zusammenhang mit strafrechtlichen Sanktionen für Straftaten, die sich auf Unternehmen, das Leben von Gesellschaften und Unternehmen sowohl im Bereich des materiellen Rechts als auch im Verfahrensrecht auswirken, machen es erforderlich, über eine Reihe von Fragen nachzudenken maximale Relevanz. Die Einbeziehung nicht nur der vergleichenden Erfahrung, sondern auch der wirtschaftlichen und geschäftlichen Vision in diese Analyse ermöglicht die Integration in die Schlussfolgerungen und Lösungen, um alle Elemente bereitzustellen, aus denen sie bestehen sollte.
Enrique Bacigalupo Zapater
Miguel Colmenero Menendez de Luarca
Javier Sánchez-Vera
Silvina Bacigalupo Saggse.
Jakob Barja de Quiroga
Eduard von Porres
Publikationen
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9 Februar 2021
Referent: Eduardo De Porres Ortíz De Urbina, Magistrat der Kammer II, Oberster Gerichtshof
Moderator: Javier Sánchez-Vera Gómez-Trelles, Professor für Strafrecht, Complutense Universität Madrid. Oliva - Ayala Abogados-OTRI
Zusammenfassung:
Die Sitzung war nach zwei Erscheinungsformen des Grundsatzes der Unschuldsvermutung im Strafverfahren gegliedert. Einerseits die Aussage des Opfers als einziger Beweis, um die Unschuld des Angeklagten zu widerlegen. Auf der anderen Seite die Position des Berufungsgerichts und der Kassation jeweils zum Zwecke der Berufung auf eine Verletzung des Rechts auf Unschuldsvermutung nach der Konfiguration der Doppelinstanz.
In Bezug auf die erste der Fragen erklärte De Porres dies Eine der wichtigsten Erscheinungsformen der Unschuldsvermutung zeigt ihre Auswirkungen auf die Beweisbewertung. Zu diesem Zweck erinnerte er an die rechtlichen Anforderungen, damit keine Verletzung des Rechts auf Unschuldsvermutung vorliegt, unter denen er Folgendes hervorhob: Es handelt sich um einen verfassungsrechtlich erlangten Strafverfolgungstest, der rechtmäßig praktiziert wurde und schließlich , dass ihre Einschätzung auf rationale Weise entwickelt wurde. Derselbe Redner stellte jedoch die folgende Frage: Wann sollte der Beweis als rational bewertet verstanden werden?
De Porres beantwortete die vorherige Frage zunächst allgemein und beschränkte sie später darauf, dass die Aussage des Opfers als einziger Beweis ausreichte. So wie es war, zeigte er zunächst auf die Relevanz der Motivation in der Auflösung. Die Notwendigkeit, generische Motivationen zu vermeiden; Bewertungen, bei denen aufgrund unlogischer oder unzureichender, die Prozess diskursiv, das vom Beweis zur nachgewiesenen Tatsache führt. Dafür wies er darauf hin, wie wichtig es sei, sich um alternative Motivationen zu kümmern. Nicht so sehr, um die Möglichkeit der Motivation des Beschwerdeführers zu analysieren, sondern um zu überprüfen, ob die des Gerichts konsistent war, kurz gesagt, ob die Bewertung der Alternativen überprüft und gerechtfertigt wurde.
Anschließend legte De Porres die Parameter fest, die nach Ansicht des Verfassungsgerichts für die EU bewertet werden sollten Angemessenheit der Aussage des Opfers als alleiniger Beweis der Anklage;; obwohl jederzeit darauf hingewiesen wird, dass sie aufgrund des Mangels an im Strafverfahren festgestellten Beweisen keine Anforderungen als solche sind. So gab er folgende Parameter an: subjektive Glaubwürdigkeit, objektive Glaubwürdigkeit und Beharrlichkeit bei der Beschuldigung.
In Bezug auf die zweite Frage ermöglichte die Sitzung eine Debatte über die Rolle, die jedem Gericht entspricht - Berufung und Kassation - bei der Kontrolle der Verletzung des Grundsatzes der Unschuldsvermutung. De Porres erklärte, dass nach der vollständigen Konfiguration der Doppelinstanz die Hauptrolle bei der Bewertung der Beweise für solche Zwecke der Berufung entspricht; Die Aufgaben des Kassationsgerichts beschränken sich grundsätzlich auf die Analyse, ob das Rechtsmittel die Anforderungen erfüllt, die seinen Kontrollumfang regeln. Auf diese Weise wies der Magistrat der Strafkammer des Obersten Gerichtshofs darauf hin, wie wichtig es ist, Rechtsmittel im Hinblick auf die Beschränkung der Funktionen, die in Kassationen für das Richtergremium bestehen, ordnungsgemäß zu formulieren.
Wie erwartet hat Javier Sánchez-Vera nach der Präsentation von De Porres in dieser Sitzung seine vielleicht nicht nur akademische, sondern auch als praktizierende Anwältin in diese Sitzung über den Bewertungsstandard vom Prinzip bis zur Unschuldsvermutung eingebracht.
Sánchez-Vera zeigte auf die Wirbelrolle der Unschuldsvermutung im Strafverfahren. Die Unschuldsvermutung ist nicht nur ein weiteres Prinzip des Strafverfahrens; Die Unschuldsvermutung ist der Prozess selbst. Aus diesem Grund muss die Debatte über die Schuld des Angeklagten bis zur Urteilsverkündung offen bleiben. Angesichts dieses Szenarios äußerte Sánchez-Vera eine Reihe von Verfahrensannahmen, die die Unschuldsvermutung gefährden könnten, indem sie die Debatte, dh die Schließung des Gerichtsurteils, hastig und unzeitgemäß vorantreiben.
Einerseits vorläufige Inhaftierung aus anderen Gründen als dem Flugrisiko. Sánchez-Vera war der Ansicht, dass diese Vorsichtsmaßnahme, die beispielsweise nicht auf dem Risiko einer Flucht, sondern auf einer möglichen Wiederholung von Straftaten beruht, das uns betreffende Recht verletzt, da sie ohne eine gerichtliche Entscheidung über das erste hypothetische kriminelle Verhalten getroffen wird eine Sorgerechtsmaßnahme, die auf der Tatsache beruht, dass er möglicherweise ein „mutmaßliches“ „neues“ Verbrechen begeht. Grafisch gesagt hätten wir den ersten nicht beigelegt, und wir beschuldigten ihn bereits eines vermeintlichen zweiten.
Auf der anderen Seite zeigte es seine Ablehnung jener Ausnahmen von der Rechtsprechung, durch die der Angeklagte aufgrund dessen, was während der Ermittlungsphase geschehen ist, wie dem Fall des mutmaßlichen Geständnisses des Verbrechens oder in den Prozessen, in denen das Zeugnis eines Verstorbenen abgegeben wurde, verurteilt werden kann Zeuge. Nach Ansicht von Sánchez-Vera sollten solche Erwartungen seitdem beseitigt werden Es beginnt mit diesen offensichtlichen Lockerungen und greift auf globale Weise die Unschuldsvermutung des Angeklagten an Sobald die Ausnahme akzeptiert wird, dass der Prozess möglicherweise nicht bis zum Ende geöffnet ist, gibt es keine Einschränkungen mehr, um mehr und mehr des Ausnahmefelds zu öffnen.
Schließlich begann eine Debatte, in der die verschiedenen Teilnehmer Gelegenheit hatten, über das von den Rednern vorgebrachte Problem zu sprechen und ihre Überlegungen auszutauschen.
Zusammenfassung erstellt von Oscar Marí, Gegner der Justiz- und Steuerkarriere.
10 Februar 2020
Sprecher: Enrique Bacigalupo, Professor für Strafrecht. Rechtsanwalt, A25 Rechtsanwälte und Wirtschaftswissenschaftler
Moderator: Javier Sánchez-Vera Gómez-Trelles, Professor für Strafrecht, Complutense Universität Madrid. Oliva - Ayala Abogados-OTRI
Zusammenfassung:
Die Kunst. 291 CP hat eine Grenze für das Mehrheitsprinzip eingeführt, das die soziale Entscheidungsfindung regelt. Dafür hat der Gesetzgeber auf das Konzept des Rechtsmissbrauchs zurückgegriffen. In vielen Aspekten der Geschäftspraxis werden Entscheidungen getroffen, die häufig von der Minderheit in Frage gestellt werden, insbesondere bei Kapitalerhöhungen. Die Entscheidung, wann eine Mehrheitsentscheidung als missbräuchlich angesehen werden kann, ist äußerst komplex und erfordert, dass wir die in diesem Bereich auftretenden Probleme ernsthaft prüfen, bevor wir eine Entscheidung treffen, die die Minderheit erheblich betrifft. Auf der anderen Seite, in der gleichen Weise wie das Strafgesetzbuch, bietet die LSA in der Kunst. 204 die von der Mehrheit in missbräuchlicher Weise auferlegten Unternehmensvereinbarungen anfechten, auch wenn sie dem Unternehmenserbe keinen Schaden zufügen. Auch hier sind die Beziehungen zwischen Strafrecht und Handelsrecht sehr komplex.
2 März 2020
Referenten:
- Javier Sánchez-Vera, Professor für Strafrecht, Universität Complutense Madrid. Oliva-Ayala Rechtsanwälte-OTRI. Mitglied des Akademischen Rates der Fide
- Wohltätigkeit Mourelo Gómez, Leiter der Zentraleinheit für die Koordinierung von Straftaten gegen die Staatskasse, State Tax Administration Agency (AEAT)
Zusammenfassung:
Benötigen Strafverfolgungsmaßnahmen wegen Steuerverbrechen Beweisspezialitäten? Die Komplexität vieler von ihnen hat in jüngster Zeit zu bemerkenswerten Kontroversen in Bezug auf Lehre und Rechtsprechung geführt. Einige davon sind Probleme, ob es Beweise gibt, die illegal erlangt wurden, wie im Fall Falciani, oder die Frage der Experten in diesen Strafverfolgungsmaßnahmen. Das Thema intensiver Debatten war und ist auch Aspekte wie Verschreibung, Regularisierung, Beziehungen zur Geldwäsche und andere mit ihrer obligatorischen Reflexwirkung auf Beweisebene.
Es scheint, dass es angesichts des Verbrechens, das dazu verurteilt ist, in einer ewigen rechtlichen Spannung zu leben, zweckmäßig ist, seine wesentlichen Aspekte der Bewertung der Beweise zu überprüfen und zu versuchen, Licht ins Dunkel zu bringen.
Akademische Koordination: Carmen Hermida Diaz